Zur Geschichte des Vereins
Der Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e. V. wurde im Jahre 1982 von Mitgliedern des Präsidiums des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Schwetzingen gegründet.
Der als gemeinnützig anerkannte Verein gewährt Zuschüsse zu den Kosten von Fortbildungsveranstaltungen der Mitgliedsverbände des Bundes Deutscher Rechtspfleger und unterstützt Reformarbeiten auf
allen Rechtsgebieten, insbesondere in den Bereichen, in denen vorzugsweise der Rechtspfleger tätig ist.
Außerdem führt der Verein eigene Fortbildungsveranstaltungen für Rechtspfleger aus allen Bundesländern durch. Diese Seminare finden wegen ihres hohen Niveaus und ihrer hervorragenden
Organisation in den Kreisen der Rechtspfleger großen Zuspruch.
Nähere Angaben hierzu finden sie unter der Rubrik "Seminare".
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Befähigung zur Ausübung des Rechtspflegeramtes nach § 2 Rechtspflegergesetz besitzt.
Andere natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen können Mitglied werden, wenn sie die Zwecke des Vereins fördern.
Näheres zur Mitgliedschaft im Verein finden Sie unter Mitglied werden.
Die Satzung des Vereins können Sie nachstehend herunterladen.