Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung
           Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung

Verein

Zur Geschichte des Vereins

Der Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e. V. wurde im Jahre 1982 von Mitgliedern des Präsidiums des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Schwetzingen gegründet.

Der als gemeinnützig anerkannte Verein gewährt Zuschüsse zu den Kosten von Fortbildungsveranstaltungen der Mitgliedsverbände des Bundes Deutscher Rechtspfleger und unterstützt Reformarbeiten auf allen Rechtsgebieten, insbesondere in den Bereichen, in denen vorzugsweise der Rechtspfleger tätig ist.

Außerdem führt der Verein eigene Fortbildungsveranstaltungen für Rechtspfleger aus allen Bundesländern durch. Diese Seminare finden wegen ihres hohen Niveaus und ihrer hervorragenden Organisation in den Kreisen der Rechtspfleger großen Zuspruch.

Nähere Angaben hierzu finden sie unter der Rubrik "Seminare".

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Befähigung zur Ausübung des Rechtspflegeramtes nach § 2 Rechtspflegergesetz besitzt.

Andere natürliche oder juristische Personen und Personenvereinigungen können Mitglied werden, wenn sie die Zwecke des Vereins fördern.

Näheres zur Mitgliedschaft im Verein finden Sie unter Mitglied werden.

 

Die Satzung des Vereins können Sie nachstehend herunterladen.

 

Satzung
Satzung-Stand Okt 2016.pdf
PDF-Dokument [263.9 KB]
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Förderverein für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung e.V.